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Was bedeutet duale Dienstleistung?


Betriebliche Altersversorgung muss in verschiedene Etappen der Umsetzung unterteilt werden, um eine optimale betriebliche Umsetzung zu gewähren und um Haftungsrisiken für den Arbeitgeber zu minimieren.

1. Arbeitgeberconsulting - Die Einrichtungsphase

  • Arbeitgeber-Initial-Aufklärung

    Der Arbeitgeber muss einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllen und hat somit grundlegende Informationsbedürfnisse, wie mit der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht des Gesetzgebers, als auch aus praktischer Sicht umzugehen ist

  • Rechtsanspruch und BetrAVG

    Der Rechtsanspruch nach § 1a BetrAVG bedeutet für den Arbeitgeber, im Vorfeld festzulegen, wie er diesen erfüllt. Denn wenn Arbeitnehmer ihn einfordern sollte idealer Weise bereits eine Konzept vorhanden sein. Auch sollte der Arbeitgeber über die wichtigsten Regelungen des Betriebsrentengesetzes informiert sein.

  • Betriebliche Rahmenbedingungen

    Angefangen beim allgemeinen Gleichbehandlungs- grundsatz, bis hin zu Tarifvertragsrecht gibt es eine Fülle an Kriterien, die im Zusammenhang mit betrieblicher Altersversorgung maßgeblich sein können und beachtet werden müssen. Dies muss im Gespräch heraus gearbeitet werden. Von zentraler Bedeutung sind Fürsorge- & Informationspflichten, die sich aus betriebsindividuellen Gegebenheiten ergeben können.


  • Rechtssicherheit - Zusage und Ausgestaltung

    Die Umsetzung der Gehaltsumwandlung erfolgt rechtlich über die Erteilung einer Versorgungszusage, zu deren Erfüllung ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Von der Ausgestaltung der Versorgungszusage, die losgelöst vom Versicherungsvertrag estaltet werden kann,hängt maßgeblich der Verpflichtungsumfang und damit das Haftungspotential des Arbeitgebers ab.

  • Versorgungsträger

    Sind die Rahmenbedingungen geklärt, geht es um die Wahl des Versorgungsträgers: Von A wie Allianz bis Z wie Zurich - welcher Anbieter kommt in Frage und erfüllt mit seinen Produkten Ihre betriebsspezifischen Anforderungen? Dies zu beantworten ist Aufgabe unserer umfangreichen Markt- und Produktuntersuchungen.

Umsetzung und Verwaltung


Im Anschluss an die Consultingphase beim Arbeitgeber erfolgt die Umsetzung des Versorgungswerks bei der Belegschaft.

2. Arbeitnehmerconsulting - Rechtskonforme Beratungsdurchführung

  • Arbeitnehmer Aufklärung

    In Einzelgesprächen werden die Arbeitnehmer über ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung aufgeklärt und über Sinn und Zweck der betrieblichen Altersversorgung informiert. Viele Arbeitnehmer sind sich über die Funktionsweisen der betrieblichen Altersvorsorge gar nicht bewusst.

  • Rahmenbedingungen

    Die Rahmenbedingungen, die mit dem Arbeitgeber zuvor definiert wurden, werden nun dem Arbeitnehmer dargelegt. Wenn er es wünscht, erhält er ein verbindliches Angebot über eine persönliche betriebliche Altersversorgung.

  • Beratungsdokumentation

    Jede Beratung wird sorgfältig dokumentiert. Die Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil unserer Dienstleistung und dient der Rechtssicherheit des Arbeitgebers. Sie dokumentiert ein umfangreiches Bündel an Maßnahmen, die seitens des Arbeitgebers initiativ ergriffen wurden.


3. Laufende Abwicklung durch den BBA

ANWARTSCHAFTSVERWALTUNG

Der Verwaltungsaufwand, der zwangsläufig mit der Durchführung und Abwicklung betrieblicher Alterversorgung einhergeht, kann gerade für kleinere Unternehmen zu einem Belastungsfaktor werden.

Neue Mitarbeiter kommen in das Unternehmen und müssen in das Versorgungswerk integriert werden. Ausscheidenden Mitarbeitern müssen Anwartschaften übertragen werden. Mitarbeiter gehen in Elternzeit oder haben Stempelzeiten: All dies hat Auswirkung auf die bAV-Verträge und kann zu unerwarteten Störfällen und Haftungsrisiken führen. Wir sorgen für professionelle Abwicklung und somit für die Vermeidung von Risken auf Seiten des Arbeitgebers

Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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